Lärmkarten Büchel

lnformation der Öffentlichkeit über die Veröffentlichung der "Lärmkarten Straßenverkehr 2022"

Für die Information der Öffentlichkeit, über die Bekanntmachung der aktuellen „Lärmkarte Straßenverkehr 2022" ist nach Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e Abs.1 BlmSchG i.V.m. § 7 der 34. BlmSchV und § 3 Abs.1 Nr.2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung -ThürlmZVO- die Gemeinde Büchel übertragenen Wirkungskreis zuständig.

Die Gemeinde Büchel ist Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück, daher nimmt die Verwaltungsgemeinschaft, gemäß § 47 Abs. 1 der ThürKO, alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises für sie wahr. 

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz hat, am 18.10.2022 folgendes mitgeteilt:  

„Die Kartierungsdaten werden durch das TLUBN in Kürze an das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau übermittelt, von wo aus sie gemeinsam mit den Ergebnissen der anderen Bundesländer an die EU weitergeleitet werden.

Gleichzeitig wird die aktuelle ,,Lärmkarte Straßenverkehr 2022" mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung auf der lnternetseite des TLUBN veröffentlicht werden.“

 Hier finden Sie diese Informationen