Kindelbrück

Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet (WA) „Am Weinberg 02“

Bebauungsplan

Bebauungsplan (B-Plan) Allgemeines Wohngebiet „Am Weinberg 02“

Planaufstellungsverfahren

Vorbemerkung

Der Gemeinderat der Landgemeinde Kindelbrück hat einen Grundsatzbeschlusses zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Erstellung des Bebauungsplans für das Bebauungsgebiet "Am Weinberg 02" in der Landgemeinde „Kindelbrück“ , am vom 29.01.2024 , mit der Beschluss-Nr.: 276-23-24-213 gefasst. Die Bekanntmachung dieses Beschlusses finden Sie hier.

Der Gemeinderat der Landgemeinde Kindelbrück hat den Beschluss über die Aufstellung, Billigung des Entwurfes und Durchführung der Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Bebauungsplan (B-Plan) Allgemeines Wohngebiet (WA) „Am Weinberg 02“ Ortsteil Kindelbrück der Landgemeinde „Kindelbrück“mit Stand 03/2024, am 25.03.2024, mit der Beschluss-Nr. 288-24-24-213 gefasst. Die Bekanntmachung dieses Beschlusses finden Sie hier.

Der B-Plan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des B-Plans Allgemeines Wohngebiet (WA) „Am Weinberg 02“ Ortsteil Kindelbrück der Landgemeinde „Kindelbrück“, bestehend aus der Planurkunde mit dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Textliche Festsetzungen) sowie der Begründung mit Anlagen, wurde in der Fassung vom März 2024 gebilligt.

Der Entwurf des B-Plans WA „Am Weinberg 02“ Ortsteil Kindelbrück der Landgemeinde „Kindelbrück“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen, im Zeitraum von Montag den 27.05.2024 bis einschließlich Freitag den 28.06.2024, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und zusätzlich hier in das Internet eingestellt.

Die Verwaltung gibt den genauen Ort und die genaue Dauer der öffentlichen Auslegung rechtzeitig vor dem Auslegungsbeginn hier ortsüblich bekannt. Die Veröffentlichung der Dokumente, bestehend aus der Planurkunde mit dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Textliche Festsetzungen) sowie der Begründung mit Anlagen in der gebilligten Fassung vom März 2024 erfolgt hier im Internet.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch den B-Plan berührt werden, werden dann gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigt.

Mit der Erstellung des B-Plans sowie der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB wurde die Thüringer Landgesellschaft mbH aus Erfurt beauftragt.

Der Beschluss-Nr.288-24-24-213 ist hiermit entsprechend des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.