Ortsansicht aus der Luft von Kannawurf

Bebauungsplan Innosun

Bebauungsplan

„Photovoltaik -Freiflächenanlage"

Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 Abs. 2 BauGB - Vorhabenbezogener Bebauungsplanes (VBP) „Photovoltaik -Freiflächenanlage Innosun GmbH"

Die Firma Innosun GmbH, Am Unterwege 7, 99610 Sömmerda, hat mit Schreiben vom 22.02.2022 bei der Gemeinde Kindelbrück einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaik -Freiflächenanlage gestellt. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kindelbrück ist nach § 26 Abs. 2 der ThürKO zuständig für den sogenannten „Einleitungsbeschluss“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

Das Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage ist im § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 229/1, 229/2, 229/3, 229/4, 229/5, 229/6, 229/7, 229/8, 229/9, 229/10, 229/11, 229/12, 229/13, 229/14, 229/15, 229/16, 229/17, 229/18 in der Flur 4 der Gemarkung Kindelbrück OT Kannawurf.

Hier  finden Sie den Übersichtslageplan zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Kindelbrück OT Kannawurf für das Sonstige Sondergebiet SO) zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage „Am Fuchsgründchen“

Hier finde Sie den "Aufstellungsbeschluss" vom 25.04.2022 mit der Beschlussnummer 191-16-22-213