Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Offentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Sömmerda gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i.V.m. g 41 Abs. 3 und 4 Verwaltungsverfahrensgesetz
Vollzug der Verordnung (EU) 20161429 (Tiergesundheitsrecht) sowie des Tiergesundheitsgesetzes
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Geflügel und gehaltenen Vögeln:
Aufgrund der Feststellung des Ausbruches der Geflügelpest und zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel erlässt das Landratsamt Sömmerda folgende
Allgemeinverfügung >>> die Sie hier finden.
