Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes
Sömmerda

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest 

Offentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Sömmerda gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i.V.m. g 41 Abs. 3 und 4 Verwaltungsverfahrensgesetz

Vollzug der Verordnung (EU) 20161429 (Tiergesundheitsrecht) sowie des Tiergesundheitsgesetzes
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Geflügel und gehaltenen Vögeln:

Aufgrund der Feststellung des Ausbruches der Geflügelpest und zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel erlässt das Landratsamt Sömmerda folgende

Allgemeinverfügung >>> die Sie hier finden.