Landgemeinde Kindelbrück

Dorferneuerung und Dorfentwicklung

Private Bauherren aus den Orten Bilzingsleben, Frömmstedt, Kannawurf und Kindelbrück können eine Förderung für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden erhalten!

Kostenlose Fachberatung

Für die Planung und Abwicklung des Fördervorhabens steht Ihnen eine Architektin zur Verfügung. Sie berät Sie hinsichtlich Ihres geplanten Bauvorhabens, gibt Hinweise zu baugestalterischen und fördertechnischen Aspekten und steht Ihnen von Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis unterstützend zur Seite. Diese Beratung ist für Sie jederzeit kostenfrei möglich.


Was wird gefördert?

  • Baumaßnahmen zur Umnutzung und Sanierung bestehender Gebäude/ historischer Bausubstanz
  • Maßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden: z.B. Dach, Fenster, Fassade
  • Nebenanlagen: z.B. Einfriedungen, Hofgestaltung
  • Fördersatz für Privatpersonen: 35%
  • Fördersatz für gemeinnützige Vereine: bis zu 65%
  • Höchstfördersumme: 15.000€ pro Gebäude


 Was muss beachtet werden?

Um die Fördermittelbescheinigung Mitte des Jahres erhalten zu können, ist der Förderantrag über das Architekturbüro bis zum 15.01. des laufenden Jahres einzureichen. Hierfür sollte das erste Beratungsgespräch bis Ende Oktober des Vorjahres durchgeführt werden. Sollten nicht alle Unterlagen bis zum 15.01. vorhanden sein, kann der Antrag für das Folgejahr gestellt werden.

Wichtig: Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden! Auch der Abschluss von Handwerkerverträgen und der Erwerb von Material gilt bereits als Maßnahmenbeginn und ist nicht gestattet. In der Ausführung sind die Auflagen und Bedingungen des Zuwendungsbescheides unbedingt einzuhalten, ansonsten droht der Rückruf von Fördermitteln.


 Benötigte Antragsunterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Stellungnahme der betreuenden Architektin und Zustimmung der Gemeinde
  • 3 vergleichbare Originalkostenangebote gegliedert nach Gewerken und pro Objekt von verschiedenen zur Bauausführung berechtigten Firmen
  • ggf. Stellungnahme der Denkmalbehörde
  • Fotos des Gebäudes im jetzigen Zustand und Lageplan des Objektes
  • Baugenehmigung, wenn erforderlich
  • aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)


Anprechpartner / Berater:

Beratende Architektin Colleen Michler
Bachstraße 10, 99436 Bad Berka

  036458 30706
  info@architektur-cmi.de