Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger, die nie einen Wohnsitz im Inland hatten
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangt.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürger, die nie einen Wohnsitz im Inland hatten) ist beim Standesamt I in Berlin verortet.
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt, wenn die Person nie einen Wohnsitz im Inland hatte. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Zuständige Stelle
Standesamt I in Berlin
Voraussetzungen
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und nie im Inland wohnhaft oder gemeldet waren
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim Standesamt I in Berlin.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach Ausstellung hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Rechtsgrundlage