Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

  • Leistungsbeschreibung

    Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland für Personen gleichen Geschlechts keine Lebenspartnerschaften neu begründet.

    Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt das Standesamt auf Antrag  aber weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

  • Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Sofern das zuständige Standesamt einen Online-Dienst zur Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag einreichen.

  • Zuständige Stelle

    Das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie in der Regel:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich gegebenenfalls elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Nein
    Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde kostet pro Urkunde 10,00 Euro.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

An das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende