Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße belegt werden.
Voraussetzungen
- Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
- Sie sind volljährig und besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft oder sind EU-Bürger/in und Sie sind innerhalb Deutschlands umgezogen.
- Sie benötigen ein BundID-Konto sowie einen Personalausweis oder eine eID-Karte, jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN.
- Sie haben ein PC/Tablet/Laptop und ein spezielles Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone und Sie haben die App "AusweisApp" installiert.
- Anmeldung als Familie: Falls Sie einen Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder haben, die bereits an derselben Anschrift wie Sie gemeldet sind, zeigt der Online-Dienst diese an. Sie können die Wohnsitzanmeldung als Familienverbund durchführen. Erforderlich ist hierfür im Online-Dienst lediglich eine Bestätigung der Berechtigung. Die durchführende Person handelt im Sinne bzw. mit Einverständnis der anderen Personen, deren Daten ebenfalls angezeigt werden.
- Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein)
(Meldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich)
- Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung Bestätigung des Wohnungsgebers
Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Rechtsgrundlage