Straßenschaden zur Beseitigung melden
Leistungsbeschreibung
Sie melden einen Schaden an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Verfahrensablauf
Sie melden einen Schaden an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Besichtigung und Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur bis zu 4 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht vorhanden.
Anträge / Formulare
Keine
- Onlineverfahren möglich: in Vorbereitung.Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:
Bund, Land, Kreis, GemeindenKurztext
Klärung Zuständigkeit, Erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle, Erfassung des Schadensumfanges und der Kosten, Abstimmung mit Vorgesetzen, Beauftragung der Leistung
Urheber
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Regionalbereiche Straße (Referate 42-45)
Typisierung
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