Hundesteuer abmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben.

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat beziehungsweise hatte.

    Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund abzumelden.

  • Rechtsgrundlage

    • § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz – ThürKAG
    • kommunale Satzung
  • Kurztext

    • Hundesteuer Abmeldung
    • Verpflichtung des Hundehalters
    • Sofort anzuzeigen gegenüber der zuständigen Behörde
    • Zuständig ist die Gemeinde
  • Typisierung

    5

Zuständige Abteilungen