Personenbezogene Daten Berichtigung im Melderegister beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.
    Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.

    Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt.

  • Teaser

    Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.

  • Verfahrensablauf

    Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten unter Vorlage entsprechender Dokumente beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

    Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

    Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

  • Voraussetzungen

    Formloser Antrag an die Meldebehörde. Es muss substantiiert dargelegt werden, welche Daten unrichtig oder unvollständig sind und wie eine Berichtigung oder Ergänzung aussehen soll. Entsprechende Dokumente zum Nachweis des Berichtigungsanliegens sollen vorgelegt werden

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

  • Welche Gebühren fallen an?

    gebührenfrei

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    Gering.

    In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    keine


An wen muss ich mich wenden?

Die zuständigen Meldebehörden. 

Zuständige Abteilungen