elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

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Zuständige Abteilungen