Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren

  • Leistungsbeschreibung

    Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.

    Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

  • Voraussetzungen

    Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Personalausweis

  • Welche Gebühren fallen an?

    Sie können kostenlos Ihre PIN zurücksetzen oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren.


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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihre Personalausweisbehörde.

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