Online-Service „Antrag auf Übertragung der Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen nach § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung“ ist ab sofort im Landkreis Sömmerda verfügbar
Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein. Jäger, die Wildschweine und Dachse erlegen, müssen die Tiere vor dem Verzehr oder der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Damit wird die Sicherheit für Verbraucher gewährleistet.
Die Fleischproben zur Trichinenuntersuchung können die Jäger auch selbst entnehmen. Dafür benötigen sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme.
Der Link zum Online-Service ist auf der Internetseite des Landkreises Sömmerda in der Leistungsübersicht bei der Kategorie „Veterinär- und Lebensmittelsicherheit“ hinterlegt:
https://www.lra-soemmerda.de/Seiten/Leistungen.aspx
Alternativ gelangen Sie über den Thüringer Zuständigkeitsfinder zum Online-Service:
Weiterführende Informationen zur Nutzung von Online-Services finden Sie auf der Internetseite des Landratsamts Sömmerda:
https://www.lra-soemmerda.de/Seiten/Online-Antragstellung.aspx