Meldebestätigung ausstellen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Sie kann schriftlich oder digital ausgestellt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaft.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende