Sprechzeiten Dienstag: 09.00 - 12:00 Uhr Geschäftszeiten Montag - Mittwoch E-Mail: poststelle@vg-kindelbrueck.de Anschrift Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück Puschkinplatz 1 99638 Kindelbrück | Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und LandschaftDer Verein „Künstlerhaus Thüringen e.V.“ mit Sitz im Schloss Kannawurf führt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kindelbrück das Projekt "Aufwertung der Agrarlandschaft im Umfeld von FFH- und Vogelschutzgebieten zwischen Wipperdurchbruch und Thüringer Pforte als Habitat des Rotmilans und weiterer gefährdeter Arten der Feldflur" durch. Das Projekt wird vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz unterstützt. Im ersten Abschnitt der Umsetzung des Projektes werden Bäume und Sträucher gepflanzt, vor allem um überalterte und lückige Baumreihen zu erhalten und zu ergänzen. Weiterhin sind einige Neupflanzungen von Baumreihen und Einzelbäumen geplant. Es werden heimische, standortgerechte Gehölze lokaler Herkunft gepflanzt. Im Bereich der Aue zwischen Wipper und Unstrut werden die überalterten Pappelreihen entlang von Gräben überwiegend mit der heimischen, stark bedrohten Schwarz-Pappel, sowie einigen Stiel-Eichen und anderen Baumarten ergänzt. An Wegen und Feldrändern in der Feldflur zwischen Hainleite und Kannawurf ist die Pflanzung von verschiedenen heimischen Laubbäumen, wie Trauben-Eiche und Feld-Ahorn und von hochstämmigen Obstbäumen in lückigen Obstbaumreihen vorgesehen. Die Pflanzungen finden in den Fluren 2, 4, 5, 9 und 10 der Gemarkung Kannawurf auf Grundstücken der Gemeinde statt. Informationen, welche Grundstücke für Pflanzungen vorgesehen sind bzw. an diese angrenzen, sind bei der Gemeinde Kindelbrück, Puschkinplatz 1, 99638 Kindelbrück OT Kindelbrück, Tel.: 036375-51025 zu den jeweiligen Sprechzeiten, im Büro des Ortschaftsbürgermeisters Kannawurf zur Sprechstunde (nur Auslage Karte und Flurstücksnummern, detaillierte Informationen unter o. g. Kontakt), sowie auf der Website der Gemeinde https://www.vg-kindelbrueck.de unter „Aktuelle Themen aus den Mitgliedsgemeinden“ einzusehen. Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Nachbargrundstücken können Vorschläge, Anmerkungen oder Bedenken bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Kindelbrück unter o. g. Kontakt vorbringen (bitte vor persönlicher Vorsprache telefonisch Termin anfragen). Nach Ablauf der Frist ohne Einwände wird von einem Einverständnis zu den Maßnahmen im Rahmen des § 2 Absatz 1 Thüringer Nachbarrechtsgesetz ausgegangen.
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