Eine Änderung der Hausnummern bzw. der Postleitzahl wurde nicht vorgenommen.
Was müssen Sie tun bei der Änderung Straßennamen?
- gebührenfreie Adressänderung auf dem Personalausweis und Reisepass im Einwohnermeldeamt VG Kindelbrück zu den Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag, Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr
- Adressänderung auf der Zulassung der Kraftfahrzeuge beim Straßenverkehrsamt LRA Sömmerda (erst nach Adressänderung auf dem Personalausweis möglich)
- Änderung der Betriebsstättenanschrift als Gewerbetreibender (falls Gewerbe vorhanden ist) beim zuständigen Gewerbeamt Landratsamt Sömmerda
- Selbständige Angabe der neuen Anschrift bei privaten Partnern, wie z. B. Krankenversicherung, Banken und Sparkassen, Versicherungen, Arbeitgeber Strom-/Gas-/Telefonanbieter ectr.
- Abonnements jeglicher Art z.B. Zeitschriften
Von Amts wegen teilen wir die neuen Anschriften der Rentenversicherung, der GEZ und der Bundesfinanzverwaltung mit. Bei bestehenden mehreren Wohnungen erfolgt die Mitteilung über das Rückmeldeverfahren des Einwohnermeldeamtes.
Im Vorfeld erfolgte die Mitteilung der Änderungen ohne personenbezogene Daten an verschiedenen Stellen zur automatischen Umstellung. Sie müssen nichts weiter tun:
- Wasser/Abwasser – BEWA Sömmerda / VG Kindelbrück
- Abfallbehörde - Landratsamt Sömmerda
- Alle Abteilungen der VG Kindelbrück (z.B. Grund-/Hundesteuer/Friedhofsverwaltung)
- Strom/Gas - TEN Thüringen als Netzbetreiber (gilt nicht für Ihren privaten Strom-/Gasanbieter)
Sollten Sie Fragen zur Umstellung haben, können Sie sich gern an das Einwohnermeldeamt unserer Verwaltung 036375/51022 oder 51020 wenden.