Kriterien
- Du bist bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt
- Du verfügst über die deutsche Staatsbürgerschaft
- Du benötigst keine juristische Vor-/Ausbildung
- Du bist straffrei
- Du bist vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst
- Du hast erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden (Jugendschöffin/Jugendschöffe)
- Du bist meinungsstark und überzeugungsfähig
dann bewirb dich für das Schöffenamt.
Weitere Informationen über das Schöffenamt gibt es unter https://schoeffenwahl2023.de/