Kriterien

  • Du bist bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt
  • Du verfügst über die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Du benötigst keine juristische Vor-/Ausbildung
  • Du bist straffrei
  • Du bist vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst
  • Du hast erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden (Jugendschöffin/Jugendschöffe)
  • Du bist meinungsstark und überzeugungsfähig

dann bewirb dich für das Schöffenamt.

Weitere Informationen über das Schöffenamt gibt es unter https://schoeffenwahl2023.de/